Hundesteuer (D) +700 % und keiner bemerkte es
Hundesteuer wurde stillschweigend um 700% erhöht
Kaum einer hat’s bemerkt, wenn das mal nicht Absicht war!
Wir erinnern uns noch alle an die Sau, die man hinsichtlich Kampf-Hunde-Verordnung durchs Dorf getrieben hat?
Ausschlaggebend bei dieser „Geschichte“ war schlichtweg, wieder mal mit „phösen Bilden“ und Dingen rund um Kinderspielplätze, den Pöbel dazu zu bewegen, daß auch hier endlich mal was passieren muss!
Auf die Wirkung heruntergekürzt, war das nichts Anderes, als die Brutkastenlüge im Irak, um den amerikanischen Pöbel zum aphrodisierten (im Sinne von nicht mehr zurechnungsfähig oder geistig umnachtet, wenngleich der Wortgeber Aphrodisiakum in der vordergründigen Wirkung eine nuancierte Fokussierung besitzt) Kriegseintritt zu bewegen.
Zur Sache
Die Kampfhundeverordnung wurde, nach meinem Kenntnisstand zumindest in einem Bundesland, zum 1.1.2016, also just im Augenblick der Kölner Domplatten - Silvesternacht, „aufgehoben“!
Das für sich genommen klingt sogar noch überdies anheimelnd beschwichtigend, aber großer Irrtum!
Da das für mich, gerade aufgrund der multimedial begleiteten Herbeiführung dieser Verordnung, durchaus etwas verwunderlich wirkte, fasste ich nach.
Auf Rückfrage bei der durchsetzenden Behörde, erhielt ich folgende Auskunft:
Punkt 1
“...ja, es gibt diese Verordnung nicht mehr...“
Punkt 2
“...sie wurde auf alle Hunde "erweitert"...“
Gut, dabei klingeln die Alarmglocken immer noch nicht, oder doch?
Rückfrage:
“Inwiefern „Ausweitung“?“
Antwort:
“Nun, die Behörde legt aufgrund des Verhaltens der Hunde eigenmächtig fest, welcher Hund als „gefährlich“ eingestuft wird“
Bei den uns vorliegenden „Kontrollkriterien“ dazu, darf ich jeden Hundebesitzer darauf vorbereiten, daß diese Kriterien von ausnahmslos JEDEM Hund, der nicht zum kastrierten halbtoten und grad noch aus eigener Kraft Gassi gehenden pseodoschwulen „Sofakissen“ mutiert ist, locker gerissen werden!
Denn diese Kriterien kontrollieren u.A., ob dem Hund das hundeeigene typische Rudelverhalten, oder das Hund sein an sich, die Verteidigung des Besitzers respektive seines Grund und Bodens, abtrainiert worden ist.
Man macht aus dem Hund also entweder eine Katze, eher eine Maus, und berappt weiterhin die „normale“ Hundesteuer. Oder man erwirbt einen Hund mit 12 Jahren.
Belässt man den Hund allerdings dabei, Hund zu sein, wird’s teuer.
Sicherlich gibt es auch Hunde, die von vornherein unterwürfig sind. Das trifft oft bei den kleinsten im Wurf zu, zumal Hündinnen, die bei jeder Gelegenheit im Kontakt zu Fremden, sofort auf dem Rücken liegen.
Solch ein Hund ist zur Verteidigung eines Grundstückes oder einer Person (Besitzer) genau wie geeignet?
Gar nicht!
Nehmen wir den Test, das Eindringen eines Joggers in die „Komfortzone“ des Hundes (nehmen wir mal einen Rüden), ohne Beisein des Besitzers.
(Schlimmstenfalls (Variante) noch im Beisein seines hauseigenen Hunde - Weibchens und der Jogger seinerseits mit anderem Rüden unterwegs.
D.h. der Jogger rennt erst mal gezielt auf den sitzenden oder stehenden Hund zu, und dringt in dessen Komfortzone ein.
Wer nicht weiß, was das ist, jeder Mensch hat auch eine solche!
Das natürliche Verhalten von Menschen, diese „sauber“ zu halten, schützt i.d.R. vor Taschendiebstählen oder anders gesagt, nur Täter, die angeblich „versehentlich“ in diese Komfortzone der Opfer eindringen, vermögen es, diese zu Opfer werden zu lassen.
Mensch wie Tier erlaubt nur vertrauten Personen das Eindringen in diese Zone!
Das bedeutet schlussendlich, daß die Behörde und zwar willkürlich, jeden aber auch jeden Hund, der nicht die Funktion ausübt, die der Besitzer von ihm erwartet, weil er letztlich aus genau diesem Zweck sich diesen Hund zugelegt hat (SICHERHEITSBEDENKEN), zum KAMPFHUND (also steuereinnahmeseitig) gemäß aufgehobener Kampfhundeverordnung deklarieren kann.
Da das natürlich ohne das vorherige Aufheben dieser Verordnung zu allgemeiner Aufruhr geführt hätte, ist einleuchtend.
Den gefährlichen und steuerseitig „teuren Kampfhund gibt es also nicht mehr, per sofort ist jeder Hund gefährlich, wenn wir, die Behörde, es so beurteilen.
Und daß wir es so beurteilen können, beinhalten die Kontrollkriterien.
Damit, und das macht diese unvergleichliche STEUERERHÖHUNG ja auch erst möglich, werden nicht alle Hundebesitzer auf einmal (Aufruhr) vor vollendete Tatsachen gestellt, nein es trifft ((zer-)teile und herrsche) schön, Einen nach dem Anderen.
Zwei Fliegen mit einer Klappe:
1. Refugees, deren moslemischen Gebete ja bei Kontakt mit „schmutzigen“ Tieren, wie Hunden ungültig sind, wird das neue Siedlungsgebiet „gesäubert“
2. Hinsichtlich WILKOMMENSKULTUR uneinsichtigen Hundehaltern, geht’s an den Geldbeutel – zu Gunsten der Staatskasse – die ja die neuerlich erforderlichen 60 Mrd. auch irgendwoher bekommen muss – und 700% sind dazu einfach mal erforderlich!
Würde man für sonstige elektronische Sicherheitstechnik oder auch nur Pfefferspray staatsseitig morgen früh 08:00 Uhr ohne Vorankündigung dieselben 700% zusätzliche Steuer berappen, wäre es hinsichtlich der gegenwärtigen Umstände die auf den Punkt identische Maßnahme!
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Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."