Nein, nicht mehr...aber Rechtsmonopol ist in Diktatur anders verteilt.

Silke, Montag, 18.07.2016, 10:46 (vor 3513 Tagen) @ Dieter1800 Views
bearbeitet von Silke, Montag, 18.07.2016, 11:32

Lieber Dieter,

In Zentralinstanzsystemen findest du immer eine Konzentration von:
- Gewaltmonopol,
- Abgabemonopol,
- Geldmonopol,
- Rechtsmonopol,
- Veröffentlichungsmonopol,
- Wissenschaftsmonopol,
- Religionsmonopol,
usw.,
da das alles Machtderivate sind, abgeleitet von der Befähigung (Potential) der Androhung und Ausübung bewaffneter Gewalt gegen das Stillhalten der massenhaft sich ohnmächtig Wähnenden oder Desinteressierten(omertà/ umiltà).
„Wer taub, blind und stumm ist, lebt hundert Jahre in Frieden.“
sizilianisches Sprichwort

Wer schon einmal vor Gericht war weiß, es gilt auch dort das Recht des Mächtigeren.
Und diese Macht von Einzelpersonen oder Gruppen ergibt sich aus der Befähigung zur Durchsetzung von, bzw. aus der Verstrickung mit den oben genannten Monopolen.

Darum findet sich auch im BRD-Rechtssystem bei der Staatsanwaltschaft Weisungsgebundenheit und ein abgeschafftes Legalitätsprinzip.

..."von Weisungen, Empfehlungen und Prüfbitten"

So ist es laut Peter-Alexis Albrecht üblich, dass die Staatsanwaltschaft das tut, was die Politik verlangt.

Und die Politik tut das, was die Mächtigen verlangen.
Bist du mächtig genug?

Liebe Grüße
Silke

PS. In der DäDäRä hatten wir formell eine Diktatur der Arbeiterklasse aber faktisch eine Herrschaft der roten Socken. Wehe, wenn du als Arbeiter (Diktator) nicht rot genug warst...
" Die Partei, die Partei hat immer Recht..."

Und davor "Die Partei ist ..."


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.