Verjährung und Verwirkung

Michael Krause, Samstag, 16.07.2016, 14:16 (vor 3515 Tagen) @ XERXES1340 Views

Nicht nur, dass nun mehr als 23 Monate verstrichen sind, nach der Einrede
auf Verjährung wurde mit Zustimmung des Gläubigers sogar der
Schufa-Eintrag gelöscht!

Das könnte ein Verwirkungsumstandsmoment sein. Aber wie gesagt, das brauchst Du nicht. Die Forderung ist verjährt. Damit ist sie nicht mehr durchsetzbar.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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