Verjährung und Verwirkung
Nicht nur, dass nun mehr als 23 Monate verstrichen sind, nach der Einrede
auf Verjährung wurde mit Zustimmung des Gläubigers sogar der
Schufa-Eintrag gelöscht!
Das könnte ein Verwirkungsumstandsmoment sein. Aber wie gesagt, das brauchst Du nicht. Die Forderung ist verjährt. Damit ist sie nicht mehr durchsetzbar.
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.