Versuch einer Antwort, obschon ich kein Anwalt bin
Wenn eine Privatperson gegenüber einer juristischen Person eine Einrede
auf Verjährung stellt. Welche Frist gilt für den Widerspruch dagegen für
die juristische Person?Mit Dank im Voraus - gerne auch per PN.
Offenbar behauptet die jur. Person eine nicht verjaehrte Forderung gegen die Privatpers. zu haben, wogegen die Privatperson jedoch die Einrede der Verjaehrung erhoben hat. Soweit ich weiss, gibt es nun fuer die Reaktion hierauf durch die jur. Person keine Frist, allerdings sollte die jur. Person Verjaehrungsunterbrechung bewirken, sofern noch nicht geschehen. Dies kann die jur. Pers. durch Beantragung eines Mahnbescheids bewerkstelligen.
Gruss
Kiwi