Verwirkung durch das Verhalten des Gläubigers?
Zwischen Einrede auf Verjährung (ursprüngliche Forderung aus 2009) und nun erfolgtem Widerspruch (beruft sich auf § 497 Abs. 3 S. 3 BGB) liegen 23 1/2 Monate.
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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.â€