Wohnungseinbrüche

Michael Krause, Samstag, 21.05.2016, 09:20 (vor 3557 Tagen)6594 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 21.05.2016, 13:13

Gerade gelesen:

"Alltagskriminalität wie Wohnungseinbrüche sind für sich genommen nicht die schwerste Form der Kriminalität."

Sagt der innenpolitische Sprecher der CDU, ein Herr Thomas Blenke, im Focus, um dann sogleich Betroffenheit zu heucheln: "Doch vom Delikt betroffene Bürger und die Nachbarschaft fühlen sich bedroht und in ihrem Sicherheitsgefühl berührt. Das explosive Ansteigen der Wohnungseinbrüche muss uns ein Warnsignal sein. Eine wichtige Maßnahme ist, mehr Polizei-Präsenz auf den Straßen zu haben."

Fakt ist aber:
Der sogenannte Wohnungseinbruchsdiebstahl - gesetzlich geregelt in § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB - ist ein Sonderfall des „klassischen" Diebstahls im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch. Während aber der einfache Diebstahl lediglich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, liegt die Strafe für einen sog. Wohnungseinbruchsdiebstahl schon zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

Natürlich gibt es schwere Formen der Kriminalität, es besteht aber kein Anlass, Wohnungseinbrüche als Alltagskriminalität zu bagatellisieren. Die Politik hat anscheinen immer noch nichts begriffen.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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