Präzedenzfälle

Taurec ⌂, München, Freitag, 29.04.2016, 08:42 (vor 3577 Tagen) @ Taurec3674 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 29.04.2016, 08:52

Hallo!

Selbst wenn dort die "Capitis deminutio" im entsprechenden Sinne definiert
wäre, so wäre dies rechtlich belanglos ohne ein allgemein zugängliches
Gesetzteswerk, das diese Definition aufgreifend dieselbe in geltendes Recht
verwandelt. Ein solches gibt es aber nicht.
Ein irgendwie existierende "Geheimrecht", das irgendwo unzugänglich
niedergelegt ist und über das niemand bescheid weiß, wäre unsinnig, weil
es von aller Welt und jedem, der mit Ausweisen zu tun hat, als
nichtexistent gehandhabt werden würde. Ein nirgendwo niedergeschriebenes,
unzugängliches, nicht einklagbares, weder Behörden noch Anwälten
bekanntes Gesetz ist schlichtweg keines.

http://www.abovetopsecret.com/forum/thread917240/pg1

Hier das Ganze nochmal auf Englisch mit einer Reihe Fälle, in denen die Kläger/Angeklagten mit dem Großschreibungsargument voll gegen die Wand gelaufen sind.

Es besteht rechtlich kein Unterschied zwischen Groß- und Kleinschreibung des Namens. ⇒ Völlig unerheblich.

Und das ist amerikanisches (!) Recht. Wenn die Großschreibung in Ausweisen aller Länder quasi weltweit die ganze Menschheit in den Sklavenstatus versetzen würde, müßte es weltweites, übergeordnetes Recht geben, das für alle Länder Gültigkeit hat oder in jedem einzelnen Land müßte es eine entsprechende Norm geben. Das tut es aber nicht.

Davon abgesehen werden Abhängigkeiten nicht derart banal festgelegt. Die Krux des demokratisch-kapitalistischen Systems liegt ja darin, bei erklärter maximaler Freiheit der Menschen auf der einen Seite, in den gelebten Umständen andererseits quasi "informell" die größtmögliche Unterdrückung natürlicher Lebensregungen und eigener Interessen durch die "Systemzusammenhänge" zu erreichen, so daß der Mensch de facto Sklave ist.

Gruß
Taurec

--
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„Was auch draus werde – steh’ zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


Weltenwende


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