OT: Überführung eines Wohnanhängers

Nordlicht, Donnerstag, 14.04.2016, 21:56 (vor 3593 Tagen)10195 Views

Liebe Foristen und Mitleser,

ich wende mich an Euch, weil ich nicht mehr weiter weiß.

Im November haben meine Frau und ich einen selbstgebauten Wohnanhänger gekauft, den wir gerne ganzjährig bewohnen wollen (mittelfristiges Ziel: raus aus dem Hamsterrad, rein in die Selbstversorgung).

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Bevor es mit dem Bewohnen losgehen kann, müssen wir das gute Stück von seinem jetzigen Standort (Landkreis Cuxhaven) zu uns (Kreis Segeberg) überführen (Fahrstrecke auf direktem Weg, inkl. Elbquerung: ca. 70 km). Dazu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: entweder per Zugmaschine auf eigener Achse oder huckepack auf einem Tieflader.

Wir hatten zunächst den Tiefladertransport anvisiert, da schneller und - theoretisch - unkomplizierter; nur fand sich leider kein Speditionsunternehmen, das bereit gewesen wäre, die Fracht zu übernehmen. Alle Firmen, die ich kontaktiert hatte, lehnten den Transport ab, immer ohne Begründung. Ich vermute, dass dies auf die Höhe (3,96 m) und/oder Breite (3,48 m) des Anhängers zurückzuführen ist (die Länge wird es nicht sein, das sind nur 8 m).

Die Suche nach einem Transporteur mit Zugmaschine war dann erfolgreicher, und wir haben jemanden gefunden, der zur Überführung mit seinem Unimog bereit ist - es gibt nur ein kleines Problem, wie wir inzwischen wissen: Seit dem 01.04.2015 wird auch für Überführungsfahrten von Anhängern wie unserem eine Betriebserlaubnis vom TÜV verlangt, die wir nicht vorweisen können (und die vermutlich nur mit unverhältnismäßig hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand zu bekommen wäre). So ist es zumindest in Niedersachsen, wo wir mit unserem ersten Versuch gescheitert sind, eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zu erhalten. In Schleswig-Holstein ist man da toleranter, d. h. eine TÜV-Betriebserlaubnis wird nicht gefordert. Aus Kiel liegt uns inzwischen denn auch die erste der beiden (auch früher schon üblichen) Ausnahmegenehmigungen vor, allerdings mit der Auflage, eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen, die auch den überbreiten Wohnanhänger mit einschließt.

Und an dieser Auflage scheinen wir nun zu scheitern. Die Versicherung des Transporteurs in spe lehnt eine Haftungsübernahme im Schadensfall ab, unsere eigene KFZ-Haftpflichtversicherung weigert sich, uns für diesen speziellen Transport einen Vertrag anzubieten, und auf weitere Anfragen, die ich über das Internet an verschiedene Agenturen gestellt habe, kamen bisher keine Rückmeldungen.

Nach jetzigem Stand der Dinge haben wir nun die Wahl, unser zukünftiges Zuhause zu Kleinholz zu verarbeiten oder auf den Parkplatz an der B 73 umzuziehen, auf dem es derzeit abgestellt ist. Es sei denn, es gäbe hier jemanden, der uns entweder eine Versicherung empfehlen kann, die uns für den Transport auf eigener Achse eine Haftpflicht-Police verkauft, oder der uns ein Unternehmen vermitteln kann, das den Transport per Tieflader durchführen würde. Auch sonstige Tipps und Verfahrenstricks werden gerne entgegengenommen.

Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Rückmeldungen,

Nordlicht

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