Vor allem die Parteien heben die Gewaltenteilung auf
Die Gesetzgebung liegt de facto nicht bei den Abgeordneten, sondern bei ihrer Partei. Gesetzgeber ist im Grunde nicht das Parlament, sondern die Mehrheits-Partei oder Koalitionsrunde, wo die Gesetzesvorhaben beschlossen werden. Das Parlament stellt nur noch formal das Forum dar, auf dem der Gesetzgebungsprozess als leeres Theaterstück für das Volk abläuft. Da zudem Parlamentsmehrheit und Regierung von derselben Partei gestellt werden, ist die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive praktisch aufgehoben.
Auch die Judikative ist von Parteimitgliedern durchsetzt und ihre Unabhängigkeit durchlöchert, was sich besonders gravierend beim Bundesverfassungsgericht, dem Hüter und maßgebenden Ausleger des Grundgesetzes auswirkt. Die 16 Richter werden je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt, also von Vertretern der Landesregierungen, die natürlich Parteien angehören, und von Parlamentariern, die Vertreter von Parteien sind. Die Parteien bestimmen also nach dem Proporz die Richter, die natürlich einer Partei angehören oder ihr besonders nahe stehen.
Das treibt Blüten, wie z. B. die folgende: Durch Urteile von 1966 und 1968 hatte das BVerfG der (von den Parteien 1959 eingeführten) staatlichen Parteienfinanzierung immerhin Grenzen gesetzt, eine öffentliche Kontrolle und die grundsätzliche Beteiligung auch außerparlamentarischer Parteien verlangt. Dies wurde von den Parlamentsparteien unterlaufen, indem enorm wachsende Zuschüsse nicht in die Parteikassen, sondern an die Fraktionen, Abgeordneten und Parteistiftungen flossen. Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), geführt von dem Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim, wurde kürzlich nach über dreijährigem schriftlichen Verfahren als unzulässig verworfen. Der die Entscheidung vorbereitende Berichterstatter des 2. Senats war Peter Müller, vorher 12 Jahre CDU-Ministerpräsident des Saarlandes, 2011 vom Bundesrat, der Kammer der Landesregierungen, zum Bundesverfassungsrichter gewählt (vgl. Junge Freiheit 44/15).
Die Parteien durchsetzen also alle Bereiche der Macht des Staates und heben die Gewaltenteilung auf, da die Amtsträger überall Mitglieder oder Sympathisanten derselben Partei sind, die daher praktisch alle Gewalt in ihrer Hand hält. Die Parteien sind grundsätzlich demokratiefeindlich. Sie deformieren die parlamentarische Demokratie zur Oligarchie.
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