Fehlende Gewaltenteilung

mh-ing, Sonntag, 06.03.2016, 08:16 (vor 3629 Tagen)3619 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 06.03.2016, 13:50

Es wird viel spekuliert, was unseren Staat so zerstört und in diesen Zustand gebracht hat. Aus meiner Sicht ist ein wesentlicher Punkt die fehlende Gewaltenteilung. Der erste Fehler hier ist, dass man von 3 statt 4 spricht. Man hat bei der Gewaltenteilung völlig unterschlagen, dass die mediale Macht mindestens den anderen normativen Staatsgewalten ebenbürtig ist, wenn nicht sogar stärker, da die Wahl medial gewonnen wird.

Nebst der problematischen Verquickung der Gewalten bereits schon im Parlament über die vom Parlament gewählte Regierung (indirekt nicht direkt), der Weisungsbefugnis für Staatsanwälte usw. ist das weitere Hauptproblem, die Besetzung.
Es können Politiker in Medien, Medien in Politik, Politiker in das Verfassungsgericht und Verfassungsrichter Präsident werden ....
All das hat unsere Gewaltenteilung so zerstört, dass es letztlich nur noch eine Macht gibt, die sich nicht mehr gegenseitig kontrolliert, in der Waage hält und überhaupt nicht mehr in Abhängigkeit vom Volk ist.

Leider aber liest man in den Parteiprogrammen und Äußerungen von Kritikern des Systems wenig davon. Man gibt keine Idee, keine Vision, wie das besser laufen könnte. Man klagt, ob das aber etwas bringt?

Besser fände ich es daher, wenn man einen politischen Willen formuliert und in den möglichen Umfeld das bekannt macht als Option, als Verbesserung, um einen Wandel zu schaffen.

Mein Vorschlag in Kurzform wäre:
Definition der Medien als formale 4. Macht im Staat im Verfassungsrang (ist ja irgendwo auch so beschrieben).
Völlige Trennung der Gewalten durch:
- Wahl von Kanzler und Präsident durch direkte Wahl des Volks
- Grundsatz:Kein Wechsel zwischen den Gewalten
d.h. Wer ein Teil der Judikativen war, kann in die die Legislative wechseln durch Wahl, dann aber nicht mehr zurück. Wer Teil der Exekutive war, kann nicht in die anderen Gewalten zurück wechseln. Ausnahme ist der Wechsel von Legislative und Exekutive, da dies infolge der Wahlen und der Parlamente/Regierung nicht anders geht. Man könnte mit dieser Ausnahme unsere Parlamentsregierungsform beibehalten, persönlich wäre ich aber für eine deutlichere Trennung beider Gewalten.


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