1-Euro-Job & Hartz IV

Leserzuschrift, Donnerstag, 03.03.2016, 13:57 (vor 3632 Tagen) @ Udo4142 Views

Hallo Udo,

wenn denn deine Infos betreffs des 1-Euro-Jobbers so zutreffend sind, dann kann er
a) nicht auf eine Wiedereinstellung beim Bauhof Altenkirchen klagen, da dieser ihn nie (auf dem Papier) beschäftigt hat.

Der sogenannte 1-Euro-Job ist eine "Wiedereingliederungsmaßnahme", früher auch ABM genannt, des Jobcenters, um Langzeitarbeitslose "an den Arbeitsmarkt" heran zu führen.
Die Probanden erhalten dafür vom Jobcenter neben ihrem Regelsatz eine Aufwandsentschädigung.

Der "Arbeitgeber" ... in dem Fall dieser Bauhof, fordert diese "Arbeitskräfte" (früher sagte man auch Sklaven) beim Jobcenter an.
Sie kosten ihn nichts, und beim Jobcenter sind diese "Kunden" nun offiziell auf "Maßnahme" und somit raus aus der Statistik.

Ein gängiges "Modell" im Sozialstaat, aber hier nicht der Gegenstand deines Aufrufes.

Wenn nun der Bauhof diesen nutzlosen 1-Euro-Jobber nicht weiter die Möbel montieren lassen möchte, da dieser "Schwierigkeiten" bereitet, schickt er ihn nach Hause und macht Mitteilung an das zuständige Jobcenter, dass dieser den Anweisungen oder what ever nicht nachkommt.

Für diese "Maßnahme" (beim Bauhof) hat unser Familienvater eine Eingliederungsmaßnahme unterschrieben, in der die "Sanktionen" aufgeführt sind die ihm blühen, sollte er die "Maßnahme", ich sag mal, "verkacken" ... sorry!

Im Regelfall macht das Jobcenter nun eine dieser Sanktionen geltend ...
normal sind da die Streichung des Regelsatzes um 30% für 3 Monate.

Diesem Bescheid kann der Betroffene mit entsprechender Begründung widersprechen.

Im Regelfall wird diesem Widerspruch nicht statt gegeben, da das Jobcenter mit allen Wassern gewaschen ist.

Nun geht es zum zuständigen Sozialgericht.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beantragen, sowie gleichzeitig Eilantrag auf einstweilige Anordnung stellen, die das Jobcenter verpflichtet, weiter den vollen Regelsatz an den Betroffenen zu zahlen.

Das Entscheidende ist die Begründung des Widerspruches gegen die Sanktion.
Da geht es um irgend eine "Verschwiegenheitsklausel", gegen die der 1-Euro-Jobber verstoßen haben soll. Aus diesem Grund wollte ihn der Bauhof nicht weiter montieren lassen. Schriftliches wird es da wohl nicht geben, also wird der Bauhof andere "Gründe" aufführen, die möglicherweise auch nicht einfach zu widerlegen sind.

Grüße


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