Unter Berücksichtigung vorliegender Informationen ...
Hallo inno,
nein, ich habe keinen festen Firmenwagen, aber in der Vergangenheit, habe
ich einfach einen benutzt, der gerade frei war.
Bin ich da eventuell gar nicht wahlfrei? Auch hatte ich bis neulich noch
nie etwas von 20*12 Euro =240 Euro steuerfreier Abwesenheitspauschale
gehört.
Da kommt jede Menge Kohle zusammen, wie konnte ich nur so blöd sein.Soweit ich das verstanden habe, darf ich das aber nicht bei den
jährlichen Werbungskosten bringen, oder etwa doch.Das wäre dann der finale Hammer...
Viele Grüße
amos
... hast Du keinen Firmenwagen und fährst mit dem privaten PKW Dienstfahrten.
Dann sind diese Dienstfahrten mit 0,30 je tatsächlich gefahrenem km als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung ansetzbar.
Ebenso die Verpflegungsmehraufwendungen.
Wahrscheinlich fragt das Finanzamt nach Belegen hierzu, die sollte Dir Dein Arbeitgeber geben können. Außerdem sollte die erste Arbeitsstätte unbedingt Dein Arbeitgeber sein und bleiben (WICHTIG). Sonst klappt das alles nicht. Vielleicht hast Du ja monatlich dort eine Dienstberatung.
Evtl. ist auch der letzte Steuerbescheid noch änderbar. Wenn, dann könnten Werbungskosten nacherklärt werden.
Das sind Überlegungen, die schon wegen der unvollständigen Datenbasis (siehe Firmenwagen oder nicht oben) selbst nicht umfassend sein können.
Gruß,
i.