Grundsätzlich ja,

inno, Montag, 08.02.2016, 13:33 (vor 3652 Tagen) @ Amos3370 Views

Hallo,
kennt sich jemand mit den seit Jan. 2014 neu geltenden steuerrechtlichen
Regeln für Reisekosten aus?

Bei der IHK finde ich dazu folgendes:

https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperscha...

•unbeachtlich ist der Ersatz nachgewiesener und betrieblich veranlasster
Reisekosten!

Bedeutet das, dass wenn meine derzeitige zweite Arbeitsstätte (Kunde der
GmbH) 100km entfernt von meiner ersten Arbeitsstätte (die GmbH, wo ich
angestellt bin) liegt und ich täglich dort hin und zurück fahre , kann
ich pro Monat 200km*20Tage*0,30 Euro steuerfrei als Reisekosten abrechnen?

Das wären ja jeden Monat 1.200.- Euro extra, zusätzlich zum Gehalt kann
das wirklich sein, oder gibt es da einen steuerrechtlichen Haken?

aber die 1.200 p.M. sind deine zusätzlichen Werbungskosten, kein zusätzliches Geld.

Die erste Arbeitsstelle muss Deine GmbH um die Ecke bleiben.

Gruß,
i.


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