Sehe ich nicht so.
1. Auslesen des Mobiltelefons zum Zwecke der Herkunftsermittlung ist bereits heute möglich. Einzige Voraussetzung: muss zwecks Datenschutz durch einen Juristen durchgeführt werden.
Da reicht ein Erlass und die Zuständigkeit liegt woanders.
2. Das Problem besteht ja schon bei der Erstaufnahme. Ein Teil der Asylbewerber verschwindet vor der Registrierung.
Mag sein.
3. Die Erfassung der Qualifikation klappt noch nicht einmal bei deutschen Arbeitslosen.
Das ist ein anderes Thema.
4. Würde man das legale Telefonieren nur für legale Einwanderer erlauben, so würden die illegalen Einwanderer möglicherweise funktionsfähige Mobiltelefone (von der nächstbesten Oma) stehlen.
Das ist Spekulation. Und sollte es passieren, gäbe es technische Mittel, eventuell unberechtigter Vorteilnahme durch den Antragssteller wirkungsvoll entgegen zu treten.
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.zip