Anmerkungen dazu

LLF, Sonntag, 17.01.2016, 22:58 (vor 3673 Tagen) @ zip4676 Views

1. Auslesen des Mobiltelefons zum Zwecke der Herkunftsermittlung ist bereits heute möglich. Einzige Voraussetzung: muss zwecks Datenschutz durch einen Juristen durchgeführt werden.
2. Das Problem besteht ja schon bei der Erstaufnahme. Ein Teil der Asylbewerber verschwindet vor der Registrierung.
3. Die Erfassung der Qualifikation klappt noch nicht einmal bei deutschen Arbeitslosen.
4. Würde man das legale Telefonieren nur für legale Einwanderer erlauben, so würden die illegalen Einwanderer möglicherweise funktionsfähige Mobiltelefone (von der nächstbesten Oma) stehlen.


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