Bist du sicher?
Siehe dazu:
https://dejure.org/gesetze/AEUV/67.html
Artikel 67 bis Artikel 80. Da stehen lauter Sachen drin, die ganz offensichtlich nicht durchgeführt wurden und werden. Inbesondere eine gemeinsame Bemühng zur Sicherung der Außengrenzen und eine Kontrolle bei Einreise der Personen an den Außengrenzen (bei Griechenland ist das in meinen Augen etwas anderes, denn (sehenden Auges) ertrinken lassen ist für mich keine Option).
Zum Beispiel:
Art. 77
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen, die folgende Bereiche betreffen:
b)die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden;
Art. 78
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem, das Folgendes umfasst:
c)eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen im Falle eines Massenzustroms;
Art. 79
(1) Die Union entwickelt eine gemeinsame Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine wirksame Steuerung der Migrationsströme, eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie die Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel gewährleisten soll.
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen in folgenden Bereichen:
c) illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt, einschließlich Abschiebung und Rückführung solcher Personen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten;
--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.