Ex falso quodlibet - aus falschen Annahmen lassen sich beliebige Verschwoerungstheorien stricken ...

CrisisMaven ⌂, Sonntag, 27.12.2015, 02:37 (vor 3693 Tagen) @ Isländer4421 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 27.12.2015, 04:22

Alle anderen Foristen, auch der in letzter Zeit rare @CM herzlich eingeladen.

Da Du ja nicht zu denen gehoerst, die ohne gross zu recherchieren und nachzudenken ab und zu, wenn mal wieder Krawall angesagt ist, die Gelbe Muellkippe befuellen, gehe ich gerne darauf ein:

Der Fehler liegt am Datum 08.11.2011:

Ich habe nur Bruchstücke gelesen - die Materie ist sehr umfangreich

Ich habe die knapp 250 Seiten,

die geleakten Akten,

unmittelbar danach vollstaendig ausgewertet ...

Der Passus Cnactus ist der 08.11.2011, der Todestag von Mundlos und Böhnhardt.

Den Rest koennen wir uns schenken, denn der Todeszeitpunkt von Uwe Mundlos und Uwe Boehnhardt im Wohnmobil war der 04.11.2011, also eben das Datum, auf den die Verfahrensakte Bezug nimmt.

"Nothing to see here" ...

Ich habe in diesem "Fall NSU" mehrfach auch die These vertreten, dass es hier um Verstrickungen des "tiefen Staates" geht, und mich mit Zschaepes Rolle befasst.

Dieser Teil des Verfahrens ist fuer mich "beobachtbar", weshalb man halbwegs zu validen Schluessen kommen kann.

Andere Teile sind fuer mich nicht ad hoc aufklaerbar, weshalb ich mich an reinen Spekulationen dann jedenfalls nicht beteilige, wenn es auch andere mit den bekannten Fakten vereinbare Deutungsmoeglichkeiten gibt.

Dem Worte Schlussfolgerung wohnt nicht umsonst inne, dass man sie "am Schluss" zieht ... Alles andere riskiert, dem Bestaetigungsirrtum zu verfallen.

Aber, wie schon beim Falle Winnenden oder dem Falle des Space Shuttle-Absturzes, der mich seither nicht loslaesst, war ich im Fall der Ermordung der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn insofern emotional involviert, als ich bereits seit irgendwann 2006 oder 2007, also ungefaehr ein Jahr vor dem Mord an Kiesewetter am 25. April 2008, darauf kam, dass saemtliche einem "Phaenomen" zur Last gelegten DNA-"Spuren" Artefakte sein mussten, und zwar spaetestens aufgrund der "Einbruchsserie" 2003 bis 2007 ...

Das hat mich natuerlich nicht weiter tangiert. Als es aber um Morde an der Polizistin, Mordversuch an ihrem Kollegen Arnold und dem "mafioesen" Mord an Georgiern (30. Januar 2008 in Heppenheim), alle im Rhein-Neckar-Gebiet, ging, wurde ich hellhoerig.

Exkurs: Warum ist es fatal, wenn falsche Spuren verfolgt, gar Unschuldige faelschlich verurteilt werden? Weil dann der Taeter, Moerder in diesem Falle, erst recht unbehelligt weiter frei herumlaeuft! Das ist ueberhaupt DER Grund fuer sorgfaeltige Ermittlungen, anstatt als Kriminalist aus reinen Karrieregruenden einen Unschuldigen zu "framen". Schliesslich koennte die eigene Tochter des karrieregeilen Detektivs das naechste Opfer sein ...

Nirgendwo wird in einem Strafverfahren soviel nie wieder gutzumachender Schaden angerichtet, wie bei der versaeumten Erfassung von materiellen Tatspuren und/oder deren falscher Zuordnung. Je laenger die "Uhr tickt" und eine falsche Spur verfolgt wird, umso schwieriger bis oft unmoeglich wird es, im Zweifel fuer den Angeklagten, den wahren Taeter zu ermitteln, bzw. ihn dann noch "gerichtsfest" zu belasten.

Daher habe ich nach den erneuten "Phantomspuren", der "uwP" (unbekannte weibliche Person) in der "geleakten" Akte, damals, irgendwann April bis Juni 2008, genau kann ich das nicht mehr nachvollziehen, versucht, das Landeskrimiminalamt Baden-Wuerttemberg von dem falschen Pferd herunterzuholen. Jeder, der nicht einen Ruf zu verlieren hatte (wie leider das forensische DNA-Labor der Stuttgarter), wusste zu dem Zeitpunkt, dass aufgrund der geographischen Spurenverteilung, der Verteilung der uwP-Spuren auf Tatarten, und wegen des stetig wechselnden Modus Operandi, unmoeglich dieselbe Person an allen Taten beteiligt sein konnte.

Der Fall haette Kriminalgeschichte geschrieben und dabei zweihundert Jahre kriminalistische und kriminologische wissenschaftliche Grundlagen komplett ueber den Haufen geworfen.

Leider ist man meiner fruehen Kritik ebensowenig gefolgt, wie den sehr zahlreichen Kritikern innerhalb der Ermittlungsbehoerden. Damit wurden die Ermittlungen zumindest in der anfaenglichen Phase schwer behindert.

Dass sie nicht ansonsten minutioes und mit Bedacht gefuehrt wurden, kann man aus den (zugaenglichen) Akten nicht herauslesen, im Gegenteil, es wurde sogar weltweit versucht, Satellitenbilder, die zufaellig zum Tatzeitpunkt am Tatort haetten aufgenommen worden sein koennen, zu beschaffen. Alle Geschwindigkeitsuebertretungen des betr. Tages wurden ausgewertet usw. Hunderte KFZ wurden nach Farbe und Typ versucht, zu ermitteln (diese Arbeiten wurden durch das Desaster vom 04.11.2011 unterbrochen - ja, unterbrochen; das dicke Ende kommt noch ...).

Das spricht aus meiner Sicht fuer -anfaenglich- unvoreingenommene Ermittlungen.

Damit soll's fuer heute gut sein.

Die DNA stammte schliesslich von einer 71-jaehrigen Polin, aber davor wurde ein weiblicher Serienmoerder (allein schon das kriminalgeschichtlich, ausser bei Giftmorden und Beziehungstaten, ein Unikum!) "gejagt".

Wer noch etwas VT moechte: Florian Heilig hiess mit Familiennamen genauso, wie die "Reisenden" (aka Zigeuner), in deren Richtung, insbes. nach Serbien, jahrelang ermittelt wurde ...

Und noch etwas: natuerlich stellen die Ermittlungsbehoerden (in der Regel) Ermittlungsverfahren ein, wenn es rechtskraeftige Verurteilungen eines (wenn auch vermeintlichen) Taeters gegeben hat. Das ist ja auch eine Resourcenfrage und zudem gibt es ja praktisch keine Verurteilungen (ausser bei falschen Selbstbezichtigungen - vgl. den Begriff "Taeterwissen", das darum zurueckgehalten wird), die nicht auf Ermittlungen ebenderselben Behoerden zurueckgeht. Man kann ja schlecht einerseits anklagen und in anderer Richtung weiterermitteln.

Aber: im Falle NSU/Boehnhardt/Mundlos ist ja gerade das nicht eingetreten: durch den Tod der vermeintlichen Taeter koennen diese zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber fuer eine Einstellung von Ermittlungen in alle anderen Richtungen gab es, jedenfalls noch nicht am 04.11.2011!!!, keinerlei Handhabe, die sich ermittlungstaktisch begruenden liesse[/b]. Eigentlich gilt fuer alle drei nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Der Fall stinkt also nach wie vor zum Himmel, aber nicht ganz aus den von Dir genannten Gruenden ...

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.