Offiziell rechtswidriger Einsatz am 30.9.2010 & weitere Rechtsverstöße

mabraton, Mittwoch, 25.11.2015, 06:43 (vor 3723 Tagen) @ DT3262 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.11.2015, 19:24

Hallo DT & alle!

Nun ist es ja seit einer Woche amtlich, der Polizei-Einsatz am 30.9.2010 war rechtswidrig. Dazu braucht die Justiz 5 Jahre. Die Faktenlage hat sich nicht erst kürzlich geändert. Dieses Urteil hätte man bereits wenige Wochen nach dem Einsatz sprechen können. Was bei der Urteilsbegründung jedoch fehlt, ist die Tatsache, dass für die Absperrung des Stuttgarter Schlossgartens am 30.9. keine Rechtsgrundlage vorhanden war. Die Genehmigung zur Baumfällung durch das Eisenbahnbundesamt traf nach Mitternacht am 1.10. ein. Das verschärft die Rechtswidrigkeit des Einsatz nochmals. Keiner der damals im Einsatz befindlichen Polizisten hat sich dem Einsatz widersetzt.

Zur nicht sachgemäßen Bewilligung der zusätzlichen 2,3Mrd. Baukosten für S21 im März 2013 und der rechtswidrigen Einflussnahme des Bundeskanzleramts geht die Sache in die nächste Runde. Bisher hat die Staatsanwaltschaft Berlin, trotz eindeutiger Aussagen in Dokumenten des Bundeskanzleramts, keinen Anfangsverdacht für Ermittlungen gesehen...

Hier im Detail nachzulesen:
http://stuttgart21.strafvereitelung.de/

Beste Grüße
mabraton


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