Doch. Nur der Asylantrag muss dort bearbeitet werden

Rybezahl, Mittwoch, 11.11.2015, 12:21 (vor 3736 Tagen) @ sensortimecom3057 Views

Abschiebung kann bei Ablehnung des Antrages trotzdem noch erfolgen. Straftäter werden in der Regel abgeschoben. Das Problem ist oft nur, dass man entweder nicht weiß, wohin, oder, dass der betreffende Staat sich weigert.

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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