Als das Gesetz verabschiedet wurde, habe ich es genauso verstanden. Rädelsführer dürfen er..... werden.
http://www.info-direkt.eu/todesstrafe-in-der-europaeischen-union/
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,
die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.“
Aber auch die Möglichkeit der Tötung ohne Gerichtsurteil wird
vorgesehen, in dem auf die „Negativdefinition“ des Art. 2 Abs. 2 EMRK
ausdrücklich verwiesen wird, welcher in lit c die Tötung gestattet, um
einen Aufruhr oder Aufstand niederzuschlagen.
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Bin kein Anwalt, aber dieses Thema wurde damals ausführlich diskutiert. Nicht hier, aber in anderen Foren.
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