Todesstrafe in der EU noch gültig??

mocky, Mittwoch, 04.11.2015, 09:50 (vor 3739 Tagen)3251 Views

Moin, liebe Gemeinde,

ich bin über einen Artikel vom 05. Juni 2015 gestolpert, falls das Thema hier schon mal behandelt wurde - Asche auf mein Haupt - ich habe nichts in dieser Richtung gefunden:

http://www.info-direkt.eu/todesstrafe-in-der-europaeischen-union/

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.“

Aber auch die Möglichkeit der Tötung ohne Gerichtsurteil wird vorgesehen, in dem auf die „Negativdefinition“ des Art. 2 Abs. 2 EMRK ausdrücklich verwiesen wird, welcher in lit c die Tötung gestattet, um einen Aufruhr oder Aufstand niederzuschlagen.

Eine Frage an die Juristen im Forum:

Ist die Auslegung richtig?
Das würde bedeuten, das im Falle eines Bürgerkrieges, der uns ja evtl. bevorsteht, dem "Staat" damit alle Türen und Tore offen stehen, gegen sein eigenes Volk à la China auf dem "Platz des Himmlischen Friedens" vorzugehen?

Gruß mocky

--
WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD
WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT!

Bertholt Brecht


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