Ja, natuerlich ist diese Auslegung richtig ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 04.11.2015, 10:03 (vor 3740 Tagen) @ mocky2938 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.11.2015, 10:25

Ist die Auslegung richtig?

Ja, auch bei uns bleibt die Todesstrafe nur abgeschafft, sie ist hoechstens ueber Art. 1 Grundgesetz "geaechtet". Gilt aber nicht bei Notwehraktionen.

Das würde bedeuten, das im Falle eines Bürgerkrieges, der uns ja evtl. bevorsteht, dem "Staat" damit alle Türen und Tore offen stehen, gegen sein eigenes Volk à la China auf dem "Platz des Himmlischen Friedens" vorzugehen?

Man kann als Staat ja auch Giftgas gegen Demonstranten einsetzen, was gegen regulaere Kriegsparteien nicht erlaubt ist. Mit Wasserwerfern darf man zwar alten Leuten bei Stuttgart 21 das Augenlicht ausblasen, als Kriegswaffe waere es ein Vertragsverstoss wie ein Dum-Dum-Geschoss ...

Man kann Atomwaffen legal einsetzen, wenn man zu den privilegierten Parteien des Atomwaffensperrvertrages gehoert.

Man darf durch gezielten Fangschuss einen Geiselnehmer toeten.

Alles im Rahmen von Gueterabwaegungen. Das ist das entscheidende. Diese entfaellt aber z.B. bei Notwehr.

Um solche Faelle handelt es sich. Da aber der Staat schon seine Grenzen nicht schuetzen kann, wie wollte er da dann Aufstaenden im Innern Herr werden? Wir gehen einer wesentlich gewaltfreieren Zukunft entgegen, jedenfalls, was staatliche Gewaltanwendung betrifft. Das war in den letzten Jahren Roms ja auch so und nur darum gibt es "uns" Germanen (noch).

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.