Bank: Bareinzahlung zugunsten Dritter nicht (mehr) möglich?

Ciliegia, Montag, 02.11.2015, 14:26 (vor 3791 Tagen)7143 Views

Hallo zusammen,

Durran hatte hier

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=356979

vor ca. einem halben Jahr geschrieben: "Jede Bank nimmt Bareinzahlungen zugunsten Dritter auf ein fremdes Konto entgegen. Allerdings zu hohen Gebühren."

Das konnte ich bisher bestätigen, aber heute habe ich leider feststellen müssen, dass das nicht (mehr) so ist: Sowohl die örtliche Sparkasse als auch die örtliche Raiffeisen-Volksbank verweigerte die Bareinzahlung zugunsten eines Dritten. Dies sei seit 01.10.2015 der Fall. Was vom Termin her durchaus glaubhaft ist, denn ich habe diese Möglichkeit zuletzt im September 2015 genutzt. Allerdings gab es da bereits eine Beschränkung auf einen Betrag unter 1.000 Euro...

Meine Fragen in diesem Zusammenhang:

a) Hat sich das nun generell geändert - sind Bareinzahlungen zugunsten Dritter nicht mehr möglich?

b) Auf ggf. welcher (gesetzlichen?) Grundlage hat sich das geändert?

c) Welche Banken bieten die Möglichkeit der "Bareinzahlung zugunsten Dritter" weiterhin an?

Übrigens: Durch meine Bareinzahlung zugunsten eines Dritten wollte ich Geld beim Finanzamt "abliefern" und kann das jetzt nur noch "unbar" tun? Die Finanzkasse selbst nimmt schon länger kein Bargeld mehr entgegen, eine Bareinzahlung auf ein Konto der Finanzkasse ist nun auch nicht (mehr) möglich...

Ich freue mich auf Eure Tipps.

Danke + viele Grüße, Ciliegia.


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