Wieland: Bayern könnte Staatskrise auslösen und "Bundeszwang" erfordern
Zwei Staatsrechtler mit unterschiedlichen Einschätzungen der Thematik.
...."Wieland wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ankündigung Bayerns, die „notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, im Rechtsstaat nur nach Maßgabe des Rechts und der Verfassung zulässig sei. „Sollte sich Bayern darüber hinwegsetzen, wäre der Bund nach Artikel 37 des Grundgesetzes berechtigt und wohl auch verpflichtet, mit Bundeszwang gegen das Land vorzugehen“, sagte Wieland....."
http://www.mmnews.de/index.php/politik/56900-seehofer-staatskrise
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