Bitte selbst recherchieren
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der
Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit1. d...
2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder
humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der
Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
IMHO ist der aktuell entscheidende Punkt in Abs(4) Punkt 2. zu suchen. IM
Erika hat IM Tommy Weisung erteilt und dieser dem Grenzregime. §-technisch
steht die Sache auf einem guten Gleis, wenn man die humanitären
Gründe/politischen Interessen nicht in Streit stellen will.
So läuft das nicht.
Wenn das Bundesministerium des Innern etwas anordnet, findest Du das hier:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40...
Findest Du da Etwas?
Ich nicht.
Weisungen von IM Erika an IM Tommy stehen auf einem anderen Blatt, sie sind intern.
Im Übrigen: m.E. sind Befehle höher zu bewerten, und die bekommen doch Beide von ihren amerikanischen Führungsoffizieren…
LG
Isländer
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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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