Warum auch? Abgaben sind in GZ zu leisten - das ist klar geregelt.
Die Nachweispflicht liegt hierbei beim Steuerpflichtigen und die Steuerbehörde kann in gewissem Rahmen entscheiden, ob sie das Ergebnis akzeptiert.
Bei Renitenz wird einfach geschätzt ... und der Begriff Zwangskollektiv mit Leben erfüllt.
Grüße
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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **