Schreibtischtäter Strafrecht

azur, Montag, 19.10.2015, 23:10 (vor 3755 Tagen) @ Heinz2136 Views

Hallo Heinz,

die Bahner werden natürlich von bloßer Beauftragung sprechen. Also wäre die Frage, ob sie bloße "Werkzeuge einer Tat" sind, oder Täter bzw. Teilnehmer:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beteiligung_%28Strafrecht%29

(Das ist seit dem alten Feuerbach sehr differenziert im deutschen Strafrecht - sehr differenziert und ziemlich genau). Als man nach der NS-Zeit immer wieder von Befehlsnotstand hörte, also dass man gar nichts anderes habe machen können, wurde die sogenannte Schreibtischtäter-Variante diskutiert. Dumm nur, dass man dann damit später als wirklich empfunde Feinde bekämpfen wollte (viele alte Juristen waren ja einfach weiter beschäftigt worden - die DDR ersetzte die durch eilends selbst ausgebildete), und umstricken: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13489024.html

Würde man sage, die Handelnden sind auch Täter, oder wenigstens Beteiligte, würden die mit Erlaubnistatbestands- oder Verbotsirrtum argumetieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum
https://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnistatbestandsirrtum

Wie das ausginge..?

Derzeit würde sicher nicht angeklagt.

Viele freundliche Grüße

azur

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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