Schreibtischtäter Strafrecht
Hallo Heinz,
die Bahner werden natürlich von bloßer Beauftragung sprechen. Also wäre die Frage, ob sie bloße "Werkzeuge einer Tat" sind, oder Täter bzw. Teilnehmer:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beteiligung_%28Strafrecht%29
(Das ist seit dem alten Feuerbach sehr differenziert im deutschen Strafrecht - sehr differenziert und ziemlich genau). Als man nach der NS-Zeit immer wieder von Befehlsnotstand hörte, also dass man gar nichts anderes habe machen können, wurde die sogenannte Schreibtischtäter-Variante diskutiert. Dumm nur, dass man dann damit später als wirklich empfunde Feinde bekämpfen wollte (viele alte Juristen waren ja einfach weiter beschäftigt worden - die DDR ersetzte die durch eilends selbst ausgebildete), und umstricken: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13489024.html
Würde man sage, die Handelnden sind auch Täter, oder wenigstens Beteiligte, würden die mit Erlaubnistatbestands- oder Verbotsirrtum argumetieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum
https://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnistatbestandsirrtum
Wie das ausginge..?
Derzeit würde sicher nicht angeklagt.
Viele freundliche Grüße
azur
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.