Kein Verstoß
Eine Frage an die Juristen in diesem Forum. Inwieweit verstoßen die
Deutsche Bahn bzw. die deutsche Regierung gegen §96 des
Aufenthaltsgesetzes?
§ 3 Passpflicht
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.