Aufenthaltsgesetz
Eine Frage an die Juristen in diesem Forum. Inwieweit verstoßen die Deutsche Bahn bzw. die deutsche Regierung gegen §96 des Aufenthaltsgesetzes? Und in wie weit kann man normalen Bürger eines Verstoßes dagegen anklagen? Soweit ich weiß, bin ich als "Taxifahrer" nicht verpflichtet, einen Fahrgast nach dem Ausweis zu befragen, wenn er z.B. vom Budapester Hauptbahnhof nach München reisen will und er bar zahlt.
"Schleuser ist, wer einen anderen dazu anstiftet oder ihm dabei Hilfe leistet, unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder sich hier aufzuhalten, und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als gewerblich gilt es, wenn man sich dafür bezahlen lässt, wiederholt handelt oder mehrere (mindestens zwei[13]) Personen gleichzeitig schleust, und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Die Deutsche Bahn lässt sich definitiv dafür bezahlen, oder? Eine Form von dem Rechtsgrundsatz, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen?
Danke
Heinz
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Tyger Tyger, burning bright,
In the forests of the night;
What immortal hand or eye,
Dare frame thy fearful symmetry?