Schmarrn
Hallo,
auf Deine unqualifizierten Einwürfe muss man ja eigentlich nichts weiter sagen. Bisher kam ja von Dir bezüglich des Rechts, mit Verlauf und allem Respekt, nur substanzloser Unsinn. Aber Du bist Dir offenbar für nichts zu schade.
Das war, und das konnte offenbar jeder lesen, außer Du, die Sache, auf die ich antwortete:
"Man kann nur Eigentum pfänden .. Viele GV meinten auch, Besitz."
Also bestand eine Unklarheit.
Darauf hat ein Fachmann etwas helfen können.
Man hätte den Zusammenhang zwischen Pfandrecht und Pfändung, besonders unter dem Gesichtspunkt, ob und wann nun Eigentum oder Besitz betroffen ist, auch anders erklären können. Nur was soll Dein völlig überflüssiger Einwurf?
Es ist immmer so, dass generell der Besitz betroffen ist, um ihn später verwerten zu können. Wenn verwertet wird, dann ist geht das Eigentum auf jemanden anderen über.
Und nicht anders ist auch das Folgende zu verstehen:
"1.1.2 Ablauf und Wirkung der Pfändung
1.1.3 Verwertung"
usw.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndung
Die Frage von Mirko war allgemein gestellt, und so wurde erst mal grundsätzlich erklärt.
Übrigens ist das nicht eine Besonderheit des bösen, bösen BRD-Rechts, sondern so funktionierten Pfandrecht und Pfändung schon immer, und so funktioniert es in allen Teilen der Welt. Das ist sozusagen eine prinzipielle Angelegenheit.
Hoffe sehr, Du bist halbwegs in der Lage wenigstens das zu erkennen.
Weißt Du was F.? Leg Dich wieder hin und stör nicht andere mit Deinen überflüssigen Kommentaren. Du hast doch in rechtlichen Dingen bisher noch nie Hilfreiches bieten können. Und verwirrst immer nur noch mehr. Daher ist es auch nicht weiter nötig auf das einzugehen, was Du aus unerfindlichen Gründen niederzulegen müssen meintest.
Zudem der Tipp: Lies langsam und in Ruhe. Dass Du das offenbar nicht kannst, scheint eine der Ursachen für diesen Quatsch zu sein, mit dem Du in solchen Sachen kommst.
Schönen Tag noch.
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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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