Wer ist "Man"?

Friedrich, Dienstag, 13.10.2015, 10:47 (vor 3758 Tagen) @ azur2039 Views

"Man" darf gar nix pfänden - in Sachen GEZ schon 2 Mal nicht. Ohne Vorliegen einer rechtskräftigen Forderung gibts nun mal auch keine Pfändungen sondern nur ... überleg Dir ein Wort dafür.

Mann azur, Du kommst mir vor wie "Herr Lehrer, herr Lehrer, ich weiß was!". Du weißt in der Tat viel, überblickst es aber ganz offensichtlich nicht. Du willst oder kannst Dir bei allem Detailwissen keinen Überblick verschaffen. Du ergötzt Dich nur an diesem Detailwissen.

Es liegen mittlerweile mehrere Gerichtsurteile vor, in denen die rechtswidrigen Geschäftsgebaren des "Beitragsservices" und der "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" öffentlich gerügt werden.

Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt eine Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen auf der Grundlage des Landesverwaltungsvollstreckungsrechts nicht in Betracht. Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen - d.h. vor allem ein vollstreckbarer Verwaltungsakt - müssen vorliegen. Das Gericht hat dieses Vorliegen zu prüfen!

In allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens - d.h. bei der Durchführung jeder einzelnen Vollstreckungsmaßnahme - muss eine genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide erfolgen.

Wenn bei einer Vollstreckungsmaßnahme der zu vollstreckende Beitragsbescheid überhaupt nicht benannt wird, ist diese Maßnahme inhaltlich nicht hinreichend bestimmt. Die Voraussetzungen für eine Anordnung der Abgabe der Vermögensauskunft etc. sind dann nicht gegeben.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) trägt die Vollstreckungsbehörde die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht.

Und die "Vollstrecker" konnten sich noch nie legitimieren! Sie dürfen also gar nicht vollstrecken. § 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige, § 132 StGB Amtsanmaßung ... da kommt so einiges zusammen! Und die wissen das. Noch ... werden sie vom System geschützt. Noch. Es ist absehbar, dass nicht mehr lange ... das ist wie bei den Mauerschützenprozessen in den 1990er Jahren, ein paar Jahre vorher konnten sich diese Männer auch nicht vorstellen, etwas Unrechtes zu tun, und man erzählte ihnen auch nur Jenes, wo man sie zum "Funktionieren" brachte. Nicht die "Wahrheit", jeder von uns hat aber ein Gewissen (hoffentlich), das ist am Ende der einzige Maßstab, der zählt. Die Zeiten ändern sich gerade und so mancher "Vollstrecker" macht sich seine Gedanken, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation ... absurd!

Und in Sachen Ladungen und Zustellungen bzw. "Förmliche Zustellung" schaue man sich das Zitat aus Mangoldt/Klein/Starck, GG-Kommentar, Art. 103 Rn 31 an:

"Zunächst besteht ein Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren. Es wird durch die prozessrechtlichen Ladungs- und Zustellungsvorschriften ausgestaltet. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist gewahrt, wenn den empfangsberechtigten Beteiligten ein zuzustellendes Schriftstück persönlich übergeben wird. Bei prozeßunfähigen Beteiligten wird dem rechtlichen Gehör mit der Zustellung an die gesetzlichen Vertreter genügt. Erfolgt die Bekanntgabe eines mitteilungsbedürftigen Umstandes nicht persönlich, muss das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör anderweitig sicherstellen. Hierfür stellen die Prozessordnungen formalisierte Bekanntgabeverfahren zur Verfügung. Die Ersatzzustellung (§§ 181 ff. ZPO, § 37 StPO, § 56 Abs. 2 VwGO iVm §§ 3 Abs. 3 und 11 VvZG) und die öffentliche Zustellung (§§ 203 ff. ZPO, § 40 StPO, § 15 VwZG) enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicherstellen. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ist nur dann zu rechtfertigen, wenn eine andere Art der Zustellung nicht oder nur sehr schwer durchführbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn auf Grund der Vielzahl der Adressaten anders keine Bestandskraft erreicht werden kann und es sich bei den betroffenen Personen um ein vorinformiertes und aufmerksames Publikum handelt."

Aber azur - wie Du schon festgestellt hast, ich habe keine Lust mir Dir zu diskutieren, Du lebst in einer komplett anderen Welt, zu der ich weder einen Zugang habe noch wünsche. Ich schreib das hier nur für den Rest des Forums. Bei Deinen Beiträgen kommt man nur zusätzlich ins Opferbewußtsein. Einen konkreten Lösungsvorschlag bekommt man von Dir nicht. Und wenn dann nur alles ganz brav ... doch "Bei Gefahr und höchster Not bringt der Mittelweg stets den Tod!".

Viel Spaß in "Deiner" Welt und sanftes Erwachen!

Grüße - Friedrich


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.