Betriebserlaubnis erloschen?

Durran, Donnerstag, 24.09.2015, 23:20 (vor 3777 Tagen) @ Piter3864 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 24.09.2015, 23:30

Ist es nicht so, dass jede Veränderung der zulassungsrechtlichen Voraussetzung einen Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis nach sich zieht.

Rechtlich gesehen müßte das KBA sämtlichen Fahrzeugen bei denen die angegebenen Abgaswerte nicht eingehalten werden die Betriebserlaubnis entziehen oder per Auflage zur Nachrüstung zwingen.

Natürlich wird das KBA die Füße still halten sonst müssten wohl zahlreiche Bürger zu Fuß gehen, hohe Steuernachzahlungen befürchten oder teuer nachrüsten lassen.

Anderseits wäre doch Volkswagen eigentlich pleite. Wer kauft denn den Schrott jetzt noch?

Es gab da vor einiger Zeit einen sehr eigenartigen Fall.
Der Wohnwagenhersteller Tabbert ging in Konkurs. Kurze Zeit später meldete sich das Kraftfahrtbundesamt bei den Besitzern der Tabbert Modelle und entzog den Fahrzeugen die allgemeine Betriebserlaubnis. Die dort eingebauten Wohnwagenfenster hatten sich aufgelöst und flogen bei schneller Fahrt vom Fahrzeug ab weil der Kleber versagt hatte. Der holländische Hersteller ging auch in Konkurs so dass es keinen Haftungsträger mehr gab.

Nun mussten die Besitzer um einer Zwangsabmeldung zu entgehen von einem Drittanbieter für sehr teures Geld neue Fenster einbauen lassen.
Ja, so hart kann das KBA sein. Die Besitzer blieben auf dem Schaden sitzen. Und ohne neue Fenster waren bzw. sind die Wohnwagen nicht verkäuflich.

Aber gilt auch hier gleiches Recht für alle?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.