Schön, dass es Staatsrechtler gibt, die das Fach ernst nehmen
Ich kenne mich da nicht hinreichend aus und bin echt froh, wenn aus berufenem Mund dazu Stellungnahmen vorliegen. ;)
Sonst würde man ja kaum so sauber dargelegt kriegen, dass beispielsweise München gar nicht hätte passieren dürfen...
...„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist“...
Diesen Beitrag verteile ich weiter, danke fürs Einstellen.
Gruß
stocksorcerer