Schön, dass es Staatsrechtler gibt, die das Fach ernst nehmen

stocksorcerer, Dienstag, 22.09.2015, 06:44 (vor 3780 Tagen) @ Albrecht2327 Views

Ich kenne mich da nicht hinreichend aus und bin echt froh, wenn aus berufenem Mund dazu Stellungnahmen vorliegen. ;)

Sonst würde man ja kaum so sauber dargelegt kriegen, dass beispielsweise München gar nicht hätte passieren dürfen...


...„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist“...

Diesen Beitrag verteile ich weiter, danke fürs Einstellen.

Gruß
stocksorcerer


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.