Sinnvoller
ist es m.E., nachweisbare, weil durch Gerichtsentscheidungen belegte, Gesetzesbrüche zu dokumentieren.
Ich habe dies einmal für das Wahlrecht begonnen. Dem Wahlrecht dürfte wohl unstreitig eine besondere Bedeutung zukommen. Dennoch sind hier zahllose Gesetzesbrüche durch die Verfassungsgerichte festgestellt worden.
In folgenden Fällen wurde das Wahlrecht oder Teile davon für verfassungswidrig erklärt:
Bundeswahlgesetz:
2008 und erneut 2012
Europawahl:
2011
Landeswahrecht:
2010 Schleswig Holstein
2014 Versuchte Änderung Schl.Holstein verfassungswidrig
3015 Thüringen
Kommunalwahlrecht:
2008 NRW
2008 Thüringen
2014 Sachsen
2014 Rheinland Pfalz
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich habe 5 Min. gebraucht, die o.g. Beispiele herauszusuchen. Wer Zeit und Lust hat kann diese gerne vervollständigen.
Fazit: Die politischen Parteien scheren sich einen Teufel um die Verfassung. Zuerst kommen die Parteiinteressen, selbst wenn diese gegen grundlegende Verfassungsprinzipien verstoßen. In vielen Kommunalwahlgestzen sind sogar schon Klauseln enthalten, die regeln, was gilt, wenn das entsprechende Kommunalwahlgesetz für verfassungswidrig erklärt wird. Man nimmt also wohl Verfassungsverstöße in Kauf.