Das sieht die deutsche Finanzverwaltung aber ganz anders

Dieter, Donnerstag, 20.08.2015, 07:37 (vor 3809 Tagen) @ CalBaer1870 Views

Eine Forderung ist aber kein Besitz.

auch eine vermietete Wohnung ist für den Vermieter kein Besitz, aber trotzdem Vermögen, weil es Eigentum ist. Und exakt so schaut es auch mit jeglichen Forderungen aus.

Jede Bilanz wirft z.B. Forderungen als Vermögen aus, unabhängig davon ob sie jemals erfüllt werden. Erst wenn es keine Rechtsgrundlage zur Erfüllung der Forderung mehr gibt, wird sie nicht mehr als Vermögen gewertet.

Gruß Dieter


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