Und wieder eine Unwahrheit zu den Beamtenpensionen
"Pensionen und Renten nicht eingerechnet!
Till Wollheim (tillwollheimgmx.de) - 19.08.2015 17:02Wenn man die Pensionsansprüche eines Beamten bei derzeitiger Ertragslage
kapitalisiert, sind ab mittlerer Stufe alle Beamten Millionäre.
Man muss nicht alles glauben, was auf diversen Internetseiten von Unbekannten dahergeplappert wird.
Die durchschnittliche Bruttopension eines Beamten liegt bei ca. 2600 Euro im Monat (siehe: http://www.vers-berater.de/text/Studie_Beamtenpensionen.pdf ). Das klingt viel, aber man muss beachten, dass über 80% der (West-)Beamten im gehobenen oder höheren Dienst beschäftigt sind, also mindestens ein Fachhochschulstudium absolviert haben. Der Vergleichsmaßstab ist also nicht der "gesetzliche Durchschnittsrentner" sondern der Akademiker in der "freien" Wirtschaft, der oft zur gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder andere Leistungszusagen erhält oder überhaupt nicht als Angestellter, sondern als Freiberufler (Arzt, Anwalt, Ingenieur usw.) tätig ist, und daher überhaupt nichts in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Die Beamtenpension ist "all inclusive". Da gibt's nichts obendrauf.
Die gesetzliche Standardrente beträgt zwar "nur" ca. 1200 Euro im Monat (durchgängige Erwerbsbiografie, wie bei den Beamten), dort beträgt die Akademikerquote aber auch nur ca. 10%. Ein Großteil der nicht beim Staat beschäftigten Akademiker zahlt überhaupt nichts in die gesetzliche Rentenkasse ein, sondern hat eigene berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten usw.) Ein reiner Vergleich der Durschnittspension mit der Standardrente ist daher unredlich, bzw. wer eine Kürzung der Pensionen fordert, muss konsequenterweise auch eine Auflösung der berufsständischen Versorgungswerke fordern und die Überführung der Ärzte, Rechtsanwälte usw. in die gesetzliche Rentenkasse, bei gleichzeitiger Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenzen.
Zudem: Da Beamte wohl aktuell durchschnittlich mit 63 Jahren in Pension gehen (wie in der "freien" Wirtschaft auch) und die Lebenserwartung bei ca. 79 Jahren liegt (Männer und Frauen gemittelt), liegt die Pensionsbezugsdauer im Mittel bei 16 Jahren. Bei ca. 12,5 Zahlungen im Jahr (einige Bundesländer zahlen keine Sonderzahlungen, andere den Bruchteil einer Monatspension, aber m.W. zahlt keines 13 Monatspensionen) ergibt das einen Kapitalwert von ca. 500.000 Euro (bei der Annahme, dass die Verzinsung analog zur Inflationsrate erfolgt). Da die Pensionen zu 100% versteuert werden müssen, liegt der Netto-Barwert erheblich niedriger. Bei einer Annahme von 20% Durchschnittssteuersatz also bei ca. 400.000 Euro. Das ist der Gegenwert eines Einfamilienhauses in einer wirtschaftlich durchschnittlichen Gegend. Unangemessen für eine Lebensleistung? Also, dass alle Beamte Pensionsansprüche in Millionenhöhe haben, ist eine glatte Lüge.
Nebenbei: Beamtenpensionen werden zu wie gesagt zu 100% versteuert und aus der resultierenden Nettopension muss noch der Eigenanteil der (teuren, quasi zwangsweisen) privaten Krankenversicherung bezahlt werden.
Gruß,
Phil.M.