Hartz-IV- Forderung = Vermögen

Dieter, Mittwoch, 19.08.2015, 23:59 (vor 3808 Tagen) @ Philip Marlowe2145 Views

Hallo Philip,

Forderungen gelten generell als Vermögen, es sei denn ein Gesetz stellt diese Art von Vermögen steuerfrei.

Insofern sind selbverständlich abgezinste Rentenansprüche, Hartz IV-Forderungen, Pensionsansprüche Forderungen. Aber auch jede Art von Bezügen, die nicht von einer erbrachten Vertragsleistung des Gläubigers abhängt, also z.B. auch zukünftige Beamtenbezüge, oder auch teilweise Gehalts/Lohnforderungen, die leistungs/arbeitsunabhängig entstehen.

Bei einer zukünftigen Besteuerung von Vermögen wird man aufgrunddessen vermutlich den Barwert z.B. eines 18jährigen Hartz-IV-Empfängers als Freibetrag feststellen, also mind. 500.000 Euro, als allgemeiner Freibetrag, sodaß nur Vermögen oberhalb dieser Grenze besteuert wird.

Gruß Dieter


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