Hartz-IV- Forderung = Vermögen
Hallo Philip,
Forderungen gelten generell als Vermögen, es sei denn ein Gesetz stellt diese Art von Vermögen steuerfrei.
Insofern sind selbverständlich abgezinste Rentenansprüche, Hartz IV-Forderungen, Pensionsansprüche Forderungen. Aber auch jede Art von Bezügen, die nicht von einer erbrachten Vertragsleistung des Gläubigers abhängt, also z.B. auch zukünftige Beamtenbezüge, oder auch teilweise Gehalts/Lohnforderungen, die leistungs/arbeitsunabhängig entstehen.
Bei einer zukünftigen Besteuerung von Vermögen wird man aufgrunddessen vermutlich den Barwert z.B. eines 18jährigen Hartz-IV-Empfängers als Freibetrag feststellen, also mind. 500.000 Euro, als allgemeiner Freibetrag, sodaß nur Vermögen oberhalb dieser Grenze besteuert wird.
Gruß Dieter