Korrektur

Rybezahl, Mittwoch, 17.06.2015, 17:47 (vor 3867 Tagen) @ Rybezahl1580 Views

Ja, ja, erst recherchieren, dann frotzeln. [[zwinker]]

"Artikel 11
Vom 1. Januar 2002 an geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten und den Bezeichnungen und technischen Merkmalen entsprechen, die der Rat nach Artikel 105 a Absatz 2 Satz 2 des Vertrags festlegen kann. Unbeschadet des Artikels 15 haben diese Münzen als einzige in allen diesen Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
"

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31998R0974:DE:HTML

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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