Nochmal zu GEZ-Barzahlung. GEZ sieht Lücke für sich im Bundesbankgesetz

Jermak, Dienstag, 16.06.2015, 11:42 (vor 3868 Tagen)3455 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 16.06.2015, 11:53

Zitat von GEZ-Webseite:

"Aus den in einigen Artikeln zitierten § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG können Beitragszahlende hingegen kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten. Die Vorschrift schließt nicht aus, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird."


Dazu DWN (ich weiß, die BILD für den Anti-MSM-Konsumenten)
"Der dritte Bock: Die GEZ schreibt, „dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.“ Das soll heißen: Die GEZ behauptet, sie könne den Kunden wegen der „Verwaltungsvereinfachung“ die Bargeld-Zahlung verweigern. Das ist rechtlich nicht haltbar: Denn die GEZ wird von den Ländern erhoben. Die Länder sind aber nicht befugt, eine Einschränkung des Wirkungsbereichs von Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel vorzunehmen."

GEZ Antwort auf Barzahlungsersuchen

dazu auch Online-Boykott.de


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