@Uli Strauß
Lieber Uli,
vielen Dank: ein wesentlicher Kern Deines Vorschlages ist in meinem enthalten.
Im zweiten zitierten Link hatte ich an @Dieter geschrieben:
Ab dem Augenblick kann man dann auch in die Öffentlichkeit gehen. Vorher wäre es nicht ratsam.
Der von mir skizzierte Aufbau ist zu Anfang als ein rein privater zu verstehen, kann aber in einem auch rechtlich geschützen Raum sich vollziehen. Zum Staat wird er erst - gegebenenfalls - nach dem Wahlabend. Es steht nirgendwo geschrieben, dass eine private Interessengruppe öffentlich sein muss. Selbst das Parteiengesetz kann man entsprechend handhaben.
Mit freundlichen Grüßen,
Weiner