Es würde daran nichts ändern

Rudi, Sonntag, 31.05.2015, 22:54 (vor 3881 Tagen) @ Reffke3359 Views

An der Feindstaatenklausel würde das nichts ändern.
Momentan gibt es die BRD als Verwaltungskonstrukt
und ein Grundgesetz für die BRD.

Was sich in Hinsicht auf diese Klausel ergibt, wenn sich die Deutschen neu verfassen und damit das Deutsche Reich wieder geschäfts- und handlungsfähig wird, kann ich mir noch nicht ausdenken. Da wir aber ein friedliches Volk sind, sollte man erst dann in der Lage sein, Friedensverträge zu schließen und auch diese Klausel entfernen zu lassen. Sollten "wir" jedoch unfriedlich werden, na ja...

Dies schließt auch
militärische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53
jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines
Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär Deutschland – genau
genommen das Deutsche Reich – und Japan).[/i]
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel


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