Ok, danke. Ich brauche da mal einen Juristen, der die Frage beantwortet
Auf Wiki steht
" In § 2 wird geregelt, dass auch die Bestechung von Vertretern ausländischer Geschäftspartner..."
Meine Frage ist: Wie kann man einen "Geschäftspartner" bestechen? Mir ist nicht klar, was das bedeuten soll. Eine Zahlung an einen Geschäftspartner ist halt eine Zahlung. Die gehört dann einfach zum Vertrag. Mir scheint "Geschäftspartner bestechen" ist ein Oxymoron.