Ein Rechtsstaat wird zum Unrechtsstaat
Es ist mittlerweile zur „guten“ Unsitte geworden, 93-Jährige Greise vor Gericht zu zerren.
Aber im Fall des „unaussprechlichen Ereignisses“ geht das nun einmal.
Am vergangenen Montag wurde der frühere KZ-Aufseher Hans Lipschis auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Stuttgart festgenommen. Der 93-Jährige stehe unter dem dringenden Tatverdacht der Beihilfe zum Mord. Außerdem bestehe Fluchtgefahr. Er soll im Konzentrationslager Auschwitz in der Zeit von 1941 bis 1945 in die Ermordung von Häftlingen verwickelt gewesen sein. Der gebürtige Litauer emigrierte 1956 in die USA und musste 1982 nach Deutschland zurückkehren, weil er seine SS-Vergangenheit verschwiegen hatte.
Und in diesem besonderen Fall – dem „singulärtsen Ereignis aller Ereignisse“ - geht auch noch viel mehr.
Früher mußte man am Verbrechen direkt beteiligt sein, heute reicht es dagegen, irgendwie „dabei“ gewesen zu sein.
Die Ermittlungen gegen Lipschis wurden unmittelbar nach seiner Rückkehr nach Deutschland in den achtziger Jahren aufgenommen.
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Der damalige Behördenleiter flog in die Vereinigten Staaten und schaute sich dort mit den Verantwortlichen der amerikanischen Behörden das Material zu Lipschis an. Er kam aber zu dem Ergebnis, dass es für eine Anklage beziehungsweise für einen Tatnachweis nicht reiche.
Und das war der Grund.
Das lag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Auschwitz. Der verlangte damals den Nachweis einer individuellen Tätigkeit, die direkt oder wenigstens indirekt zum Tode eines oder mehrerer Häftlinge führte. Das kann Lipschis damals wie heute nicht nachgewiesen werden.
Aber warum steht der Mann dann heute vor Gericht?
Mit dem Fall des KZ-Aufsehers John Demjanjuk änderte sich, zumindest vorläufig, die Rechtsprechung. In diesem Fall wurde die von unserer Stelle entwickelte Auffassung vom Landgericht München bestätigt, dass es für einen Tatnachweis ausreichen muss, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt im Lager anwesend war und um das Geschehen wusste. Dieser Auffassung nach leistete er dadurch einen Beitrag zum Funktionieren der Tötungsmaschinerie.
Da fragt selbst die SYSTEM-Presse kritisch nach: Sehen Sie es nicht als problematisch an, jemanden zum Beispiel wegen der Beihilfe zum Mord anzuklagen, wenn direkte Beweismittel wie Zeugenaussagen, Fotos, oder Filmdokumente fehlen?
Und das ist die Antwort:
Nein. Diese Rechtsauffassung wurde bei mir im Haus entwickelt und hat mit meinem Segen dieses Haus verlassen - zur Staatsanwaltschaft in München und von dort zum Landgericht. Das ist von mir gedeckt und gebilligt.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/staatsanwalt-ueber-kz-aufseher-beitrag-zum-funktioni...
Ich werde mich jetzt nicht über die ultimative gesetzlich vorgeschriebene Wahrheit auslassen.
Das Brett ist viel zu dick, als das es noch aufgebohrt werden könnte.
Dieses Brett wird erst dünner, wenn das System, auf dessen tönernen Füßen es ruht, endgültig verschwindet und die Chancen dafür stehen zur Zeit noch recht schlecht.
Möglicherweise ändert sich bald die satellitengestützte Rechtsprechung nicht nur auf das einstige Dabeisein, sondern wird ggf. auf Verwandtschaftsgrade ausgeweitet.
„Dein Opa wurde damals in Treblinka oder Majdanek schuldig.
Aber, der war doch nur Koch?!
Egal, er war dabei!
Daraus ergibt sich automatisch eine Bringschuld, die wir künftig mit .. berechnen.“
Was heute als schlechte Satire durchgeht, halte ich bei der zu beobachtenden Schräglage des SYSTEMS in wenigen Jahren durchaus noch für möglich.
Daher nochmals die aktuelle Rechtsauffassung in Fettdruck!
dass es für einen Tatnachweis ausreichen muss, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt im Lager anwesend war und um das Geschehen wusste.
Dieser Auffassung nach leistete er dadurch einen Beitrag zum Funktionieren der Tötungsmaschinerie.
Man kann gar nicht so viel fressen .. ![[[kotz]]](images/smilies/kotz.gif)
Tja, liebe Einwohner und vor allem Zivilangestellte von Ramstein
Sollte eines Tages Ayatollah „Mohammadnedshad“, also der geistliche Würdenträger des Kalifats Rheinland-Pfalz, eine Fatwa erlassen, welche alle rechtlich zur Verantwortung zieht, die einstmals „einen Beitrag zur Drohnen-Tötungsmaschinerie“ des inzwischen besiegten großen Satans leisteten und dieser sich auf das „Low-Level“ einstiger deutscher Rechtsprechung hinablässt, dann sieht es um euer Schicksal nicht wirklich gut aus.
mfG
nereus