Steuervermeidung durch Verkauf des Geschäftsanteils?
Hallo Walter,
Vier Gesellschafter besitzen zusammen eine Reihe von Häusern und div.
Wohnungen, es handelt sich aber nicht um eine WEG. Einen
Gesellschaftsvertrag gibt es nicht. Nun soll die Gesellschaft aufgelöst
werden, indem jeder Gesellschafter ein Viertel der Immos bekommen soll.Der Gesellschafter B möchte die ihm zufallenden Immos nun namens der
Gesellschaft direkt an einen Käufer K veräußern, damit nicht erst auf
ihn und dann auf den Käufer überschrieben werden muss. B hofft so, keine
Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen. Der Erlös ginge dann direkt an ihn,
die anderen Gesellschafter sind prinzipiell einverstanden.Steuerberater 1 sagt: Grunderw.steuer für B fällt trotzdem an.
Steuerberater 2 sagt: keine Grunderw.steuer für B, nur für Käufer.
'mal ganz "unkonventionell" gedacht:
Was spräche denn dagegen, wenn vor der Auflösung der Gesellschaft der Gesellschaftsanteil von B an K verkauft werden würde? Ich habe mir sagen lassen, dass das die "Immobilien-Profis" so machen: Die kaufen/verkaufen keine Immobilien, sondern Gesellschaften, denen die Immobilien gehören. Denn dann fiele gar keine Grunderwerbsteuer an, weil ja "nur" eine Gesellschaft, nicht aber Immobilien etc. verkauft werden?
Oder habe ich da etwas übersehen?
Viele Grüße, Ciliegia.