OT: Auflösung Eigentümergesellschaft
Sehr geehrtes Forum!
Weil ich das Gelbe seit Jahren als Quell fundierten, interdisziplinären Wissens kenne und schätze, wende ich mich heute mit der Bitte um eine Antwort an Sie. Nachfolgende Frage wurde mir von zwei Steuerberatern in diametraler Weise beantwortet. Vielleicht gibt es ja im Forum einen Konsens?
Vier Gesellschafter besitzen zusammen eine Reihe von Häusern und div. Wohnungen, es handelt sich aber nicht um eine WEG. Einen Gesellschaftsvertrag gibt es nicht. Nun soll die Gesellschaft aufgelöst werden, indem jeder Gesellschafter ein Viertel der Immos bekommen soll.
Der Gesellschafter B möchte die ihm zufallenden Immos nun namens der Gesellschaft direkt an einen Käufer K veräußern, damit nicht erst auf ihn und dann auf den Käufer überschrieben werden muss. B hofft so, keine Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen. Der Erlös ginge dann direkt an ihn, die anderen Gesellschafter sind prinzipiell einverstanden.
Steuerberater 1 sagt: Grunderw.steuer für B fällt trotzdem an.
Steuerberater 2 sagt: keine Grunderw.steuer für B, nur für Käufer.
Was stimmt denn nun?
Über eine Antwort freue ich mich sehr
und verbleibe mit dem besten Dank und aufrichtiger Anerkennung für die im Gelben Forum geleistete bemerkenswerte Arbeit
Walter