Frueher war das so ... (Grunderwerbsteuerpflicht nur einmal trotz zweimaligen Eigentumsueberganges) ...
Vier Gesellschafter besitzen zusammen eine Reihe von Häusern und div. Wohnungen, es handelt sich aber nicht um eine WEG. Einen Gesellschaftsvertrag gibt es nicht.
Damit gilt das Gesetz.
Zu ueberlegen kann sein, jetzt noch einen zu schliessen (das hat nur peripher mit dem u.g. Sachverhalt zu tun).
Nun soll die Gesellschaft aufgelöst werden, indem jeder Gesellschafter ein Viertel der Immos bekommen soll.
WENN es eine BGB-Gesellschaft ist, was wohl nicht anders sein kann (ich nehme an, es handelt sich um eine Erbengemeinschaft?), dann ist das eine Gesellschafts-"Auseinandersetzung" und kein Verkauf. M.E. wird da nicht unbedingt Grund"erwerbs"steuer faellig, da es ja bereits Eigentum der Gesellschafter ist.
Der Gesellschafter B möchte die ihm zufallenden Immos nun namens der Gesellschaft direkt an einen Käufer K veräußern, damit nicht erst auf ihn und dann auf den Käufer überschrieben werden muss. B hofft so, keine Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen.
Wenn das Obige stimmt, zahlt KEINER Grunderwerbsteuer. Denn keiner "erwirbt etwas".
Der Erlös ginge dann direkt an ihn, die anderen Gesellschafter sind prinzipiell einverstanden.
Drum, wenn obiges stimmt, ist die Frage, warum er nicht erst DANACH verkauft.
Steuerberater 1 sagt: Grunderw.steuer für B fällt trotzdem an.
Steuerberater 2 sagt: keine Grunderw.steuer für B, nur für Käufer.
Kennen StB 1 und 2 WIRKLICH die Akten? Bzw. kennen sie sich mit BGB-Gesellschaften im Immobilen-Bereich aus?
DENN: Nach § 6 Grunderwerbsteuergesetz gilt "anteilige Befreiung" von der Grunderwerbsteuer, wenn (!) die Auseinandersetzung so erfolgt, dass der Uebergang der Grundstuecke aus der Gesamthand auf die einzelnen Gesellschafter GENAU deren Anteil an der BGB-Gesellschaft entspricht.
Mit andern Worten: bei der vorherigen Auseinandersetzung faellt doch gar keine GrESt an???
Und was der eine Gesellschafter dann mit seinem Allein-Eigentum macht, ist seine Sache.
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Zudem gab es frueher die Moeglichkeit, einen Kaufvertrag beim Notar zu schliessen, dann VOR Wahrung im Grundbuch unmittelbar einen zweiten, abaendernden zu schliessen und erst das Ergebnis im Grundbuch eintragen zu lassen. Und nur fuer den letzteren Vorgang GrESt zu zahlen.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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