Leere Anmaßungen

azur, Sonntag, 08.03.2015, 16:37 (vor 3934 Tagen) @ Ashitaka2150 Views

Genau das stand zu befürchten: Nur Ashitakstyle°.

Euromünzen und -scheine sind bewegliche Sachen (§ 90 BGB) (Vgl.
Staudinger/K. Schmidt, BGB, Vorbem. zu §§ 244 ff., Rn. A19).


Du lernst ja.

So ein Unfug. Das weiß ich seit Beginn meines Jurstudiums vor fast einem viertel Jahrhundert.

Das kommt zudem von einem, der nicht wußte, dass Kredite Darlehn sind (es würde von beiden Seiten aus § 448 BGB klagen), der annahm, dass bei einem z. B. Forderungsverkauf bzw. einer Abtretung die abgetretene Forderung neu entstünde (wie aus Zauberhand°° - und gegen den Gesetzesttext und alle, t. w. uralten Rechtslehre und Wirtschaftspraxis) usw. usf.

Er will vergessen machen, dass er zum einen keine Kommentar lesen kann und rechtlich, wie er immer wieder zeigt, überhaupt keine Ahnung hat (woher auch, er schlägt ja nicht einmal nach) und seine behauptete Kenntnis, die so einer Beurteilung solcher Angelegenheiten zu Grunde liegen sollte, nur Anmaßungen sind.

Und so ist das dann auch hier zu bewerten:

"Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es
"dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende

Pfand

in sich trägt."


Damit hat er recht.

Was sagt das schon aus? Leider rein gar nichts!

Hoffe, es antworten noch andere, die sich mit dem Debitismus gründlich auskennen.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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