@dottore: Frage zum Debitismus: Banknoten (Bonus: BGH zum Aufbruch eines Bankschließfaches, irrtümlich und mit Bargeld darin)

azur, Sonntag, 08.03.2015, 01:13 (vor 3944 Tagen)3716 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 08.03.2015, 01:30

Hallo allen,

habe die Frage zu einem Text von Dir dottore, neulich an Elli gestellt, aber leider hat es mir noch niemand erklärt, weil es vielleicht in anderem unter ging. Da Du nahezu zeitgleich 2 Kommentare abgegeben hast (Danke, sehr interessant), erlaube ich mich Dich zu fragen, wobei andere natürlich nicht ausgeschlossen sein sollen.

Elli hatte aktuell Deinen Beitrag: http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.htm verlinkt: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=346027 .

Dazu habe ich gefragt (und will noch eine kleine ergänzenden Frage stellen):

VOn Dir dottore ebenda: "Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt."

Die Frage meiner Wenigkeit, verfasst von azur E-Mail, 06.03.2015, 10:58
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=346145

"Hallo Elli,

bin mir nicht ganz sicher und frage gern jene, die es vermutlich besser verstehen:

Hier wird dir geholfen:
http://www.dasgelbeforum.net/sammlung/htm/91039.html

Daraus:
"Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt."

1.) Was ist die nicht erfüllte Schuld: Also wessen Schuld wem gegenüber?

2.) die Banknote sei also der Pfand (eine Sicherung) welcher Forderung?

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/pfandrecht.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfand_%28Recht%29

Siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1253.html

sowie: "BGB - Buch 3 - Sachenrecht - Abschnitt 8
Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 1296)
Titel 1
Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 - 1259)
Titel 2
Pfandrecht an Rechten (§§ 1273 - 1296)"

Vielen Dank für eine Erläuterung.

Viele freundliche Grüße

azur"

Zusatzfrage: Bargeld geht bekanntlich ins Eigentum des jeweiligen Besitzers über.

Euromünzen und -scheine sind bewegliche Sachen (§ 90 BGB) (Vgl. Staudinger/K. Schmidt, BGB, Vorbem. zu §§ 244 ff., Rn. A19).

Ein Pfand aber ist nicht im Eigentum eines Besitzers. Es soll ja nur die Forderung sichern und wird dann wieder zurück gegeben. Es kann vom Pfandnehmer bei Ausfall der Forderung verwertet werden (es wird stellenweise, auch gern in Fachkreisen, von Versilbern gesprochen*): http://dejure.org/gesetze/BGB/1228.html

Wie kann also eine Banknote ein Pfand sein?

http://de.wikipedia.org/wiki/Pfand
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfand_%28Recht%29

Vielen Dank für die Antwort.

Notabene: Repo - Rückkaufvereinbarung - so würden es auch Juristen grafisch darstellen: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a4/Klassische_Repo-Transaktion.png

Und ein wunderschönes Wochende Dir - und allen.

Viele freundliche Grüße

azur


* http://de.wikipedia.org/wiki/Versilbern#Redewendung , macht bei Geld keinen Sinn

BONUS: Eine denkwürdige Entscheidung des BGH aus 2013 zum Aufbruch eines Bankschließfaches:

http://www.iww.de/quellenmaterial/id/102522

http://blog.jur.io/2014/06/03/bgh-zur-frage-welcher-wert-dem-besitz-von-geldnoten-zukommt/

(Kondiktion bzw. Bereicherungsrecht, sind eher hohe Schule)

BONUS 2: Hot: Terry Callier - You Goin' Miss Your Candyman

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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