Aha, Ueberraschungsklausel ...

CrisisMaven ⌂, Samstag, 07.03.2015, 14:00 (vor 3950 Tagen) @ Leserzuschrift2053 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 17.03.2015, 16:40

Aus seiner Sicht ist ihm der Hinweis auf die Banken AGB zu dünn. Er ist der Meinung, dass den Banken im Hinblick auf das verabschiedete Gesetz sehr wohl erweiterte Informationspflichten obliegen.

Ja, Dr. Wolfgang Philipp ist ein schlaues Kerlchen.

Er meint wohl die "Ueberraschungsklauseln".

Wenn ich Bank-Syndikus waere, wuerde ich anregen, dass Bankkunden einen Revers unterschreiben muessen, dass sie Phantasie haben. Damit bruestet sich jeder gerne. Hinterher kann er dann im Zivilprozess mit der Einrede punkten, dass, wer Phantasie habe, ja nie und nimmer von der Aenderung der Rechtslage ueberrascht werden koenne [[lach]]

Vgl. "Kriterien fuer die Beurteilung des ueberraschenden Charakters einer Klausel"

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English


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