Dazu Aussage von Dr. Philipp
Im Zusammenhang mit der Frage habe ich mich gerade nochmal mit Herrn Dr. Philipp ausgetauscht.
Aus seiner Sicht ist ihm der Hinweis auf die Banken AGB zu dünn. Er ist der Meinung, dass den Banken im Hinblick auf das verabschiedete Gesetz sehr wohl erweiterte Informationspflichten obliegen.
Diese Aussage ist um so bedeutender, da Philipp in Fachkreisen nicht nur als exzellenter Bankjurist gilt, sondern in früheren Jahren als Syndikus der ehemaligen Dresdner Bank (lange vor deren Übernahme) sehr profunde praktische Erfahrungen sammeln konnte.
Am kommenden Dienstag wird er wieder in seiner Kanzlei weilen und eine juristische Begründung für seine Haltung entwerfen, die dann hier im DGF veröffentlicht werden kann.
Beste Grüße und angenehmes Wochenende
Ihr Oeconomicus